bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten

Am sichersten ist es, die gefährlichen Lebensmittel(bestandteile) zu meiden. Die EU-weite Deklarationspflicht aller Inhaltsstoffe von Lebensmitteln ist dafür eine große Erleichterung. Manche Pollenallergiker müssen auch nur während der Pollensaison auf das Kreuz reagierende Lebensmittel verzichten, da diese den Rest des Jahres keine Beschwerden verursachen. Auf keinen Fall sollte man „zur Sicherheit“ ganze Pflanzenfamilien vom Speiseplan streichen, da es dadurch leicht zu einer Unterversorgung mit wichtigen Vitaminen kommen kann.

Einige Allergene sind thermolabil. Das heißt, die allergen wirkenden Bestandteile können durch Erhitzen oder Einfrieren weitgehend zerstört werden. So kann beispielsweise ein Apfel durch Erhitzen in der Mikrowelle plötzlich wieder vertragen und die Hausstaubmilbe durch eine Schockbehandlung von der Bettwäsche in der Tiefkühltruhe oder Waschmaschine (ab 50°C wird ein Großteil der Allergene vernichtet) unschädlich gemacht werden. Fragen Sie Ihren Arzt, für welche Allergene das gilt und ob das in Ihrem Fall infrage kommt.

Info-Tipps

Diagnose Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten Der Verein für Konsumenteninformation hat 2017 gemeinsam mit dem Floridsdorfer Allergiezentrum (FAZ) zehn Selbsttests unter die Lupe genommen, die im Internet angeboten werden – empfehlen konnte er kein einziges. Das Testergebnis ist im Konsument erschienen. Lesen Sie jetzt nach! (der vollständige Artikel ist nur für Abonnenten abrufbar)

Ein PDF-Exemplar des Testberichtes kann kostenlos bei der IGAV angefordert werden:

Tel: 01 / 212 60 60 E-Mail:

info@allergenvermeidung.org